Die Grundausbildungsgruppe (GAGr)
Jeder Helferanwärter im THW muss die Grundausbildung durchlaufen. Dies geschieht nach Eintritt in das THW in der Grundausbildungsgruppe. Hier wird die Grundlage für die Einsatzbefähigung der Helferinnen und Helfer gelegt. Die angepasste Grundausbildung, die ausschließlich in theoretischer Form stattfindet, ermöglicht auch Personen mit körperlichen Einschränkungen oder denjenigen, die ausschließlich Aufgaben außerhalb des technischen Einsatzes wahrnehmen möchten, die Mitwirkung im THW.
Die Inhalte der Grundausbildung
LA 1: Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes
LA 2: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
LA 3: Arbeiten mit Leinen, Drahtseilen, Ketten, Rund- und Bandschlingen
LA 4: Umgang mit Leitern
LA 5: Stromerzeugung und Beleuchtung
LA 6: Metall-, Holz- und Steinbearbeitung
LA 7: Bewegen von Lasten
LA 8: Arbeiten am und auf dem Wasser
LA 9: Einsatzgrundlagen
LA 10: Grundlagen der Rettung und Bergung
Die Prüfung
Die Prüfung für die Grundausbildung (GA) setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, die jeweils separat bewertet werden. Für die angepasste Grundausbildung (aGA) umfasst die Prüfung ausgewählte Inhalte der theoretischen GA-Prüfung. Die sogenannten Prüfungsserien beinhalten Themen aus allen Lernabschnitten und gelten für sämtliche Prüfungsteile.
Zur Teilnahme an der Prüfung der GA und aGA sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter: Am Prüfungstag müssen die Teilnehmenden mindestens 16 Jahre alt sein.
- Ausbildungsstand: Die Ausbildung muss entsprechend den Curricula der GA bzw. aGA sowie der Bereichsausbildung Sprechfunk erfolgt sein. Dabei muss im Ausbildungskontrollblatt ein Mindestwert von über 90 % erreicht worden sein.
- Erfolgreicher Abschluss der Bereichsausbildungen: Alle der GA bzw. aGA zugeordneten Bereichsausbildungen müssen erfolgreich absolviert sein.
- Leistungsstand: Die Teilnehmenden müssen über einen Leistungsstand verfügen, der eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung der GA bzw. aGA erwarten lässt.
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen:
- Erste-Hilfe-Nachweis: Ein gültiger Nachweis über eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung, die zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf, ist erforderlich. Sollte dieser Nachweis nicht bereits bei der Anmeldung vorliegen, muss er spätestens vor Beginn der praktischen Prüfung der Prüfungskommission vorgelegt werden.
- Eignungsuntersuchung: Es muss eine Untersuchung zur Feststellung der Grundbefähigung durchgeführt worden sein.
- Impfschutz: Der Impfschutz muss gemäß der jeweils gültigen THW-Dienstvorschrift zum Impfschutz nachgewiesen werden.