Anforderer

Bürger/innen können das THW nicht selbstständig alarmieren. Wir werden von anderen Organisationen, wie z.B. den Feuerwehren zum Einsatz hinzugezogen, beziehungsweise bei bestimmten Alarmstichworten sofort mitalarmiert.

Das können wir leisten:

Das THW führt folgende Arten von technischer Hilfe im Inland durch:

  • Technische Hilfe auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Gemeinde, Katastrophenschutzbehörden, Regierungspräsident, Land oder Bund) in deren hoheitlichen Aufgabenbereichen
  • Technische Hilfe bei der Durchführung humanitärer, karitativer und sozialer Aufgaben 
  • Technische Hilfe auf Anforderung anderer im Katastrophenschutz mitwirkender Hilfsorganisationen
  • Amtshilfe in anderen als unter Nr. 1 genannten Fällen. Dazu gehören Betreiber der Infrastruktur wie die Deutsche Bahn, Elektroversorgungsunternemen oder Zweckverbände wie z.B.der Lippeverband, die über die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen das THW anfordern.

mehr Informationen auf www.thw.de