Anforderer
Das können wir leisten:
- Technische Hilfe auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Gemeinde, Katastrophenschutzbehörden, Regierungspräsident, Land oder Bund) in deren hoheitlichen Aufgabenbereichen
- Technische Hilfe bei der Durchführung humanitärer, karitativer und sozialer Aufgaben
- Technische Hilfe auf Anforderung anderer im Katastrophenschutz mitwirkender Hilfsorganisationen
- Amtshilfe in anderen als unter Nr. 1 genannten Fällen. Dazu gehören Betreiber der Infrastruktur wie die Deutsche Bahn, Elektroversorgungsunternemen oder Zweckverbände wie z.B.der Lippeverband, die über die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen das THW anfordern.