Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend.

Dir dürfen wegen deiner Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für dich die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.

Du erhälst den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständiger erhältst du eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?

Durch die Ausbildungen im Technischen Hilfswerk kann jeder Helfer verschiedenste persönliche Eigenschaften verbessern, welche widerrum dem Arbeitgeber zu Gute kommen können:

Fachkompetenz

  • Technische Grundausbildung
  • Praxiserfahrung im Einsatz
  • Fachausbildung


Persönlichkeit

  • Toleranz
  • Teamgeist
  • Belastbarkeit
  • Verlässlichkeit
  • Verantwortung
  • Eigeninitiative


Soziale Kompetenz

  • Kommunikation
  • Kooperation
  • Konfliktlösung


Führungskompetenz

  • Führen
  • Motivation
  • Ausbildung

Auszug aus § 3 THW-Gesetz

(1) Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozialund Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. (...)

 

(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. (...