Im Einsatz unterstellen wir uns der Einsatzleitung

Einsatzverlauf

Die Anforderungen eines Bedarfsträgers an das THW aufgrund eines Schadenereignisses werden unmittelbar vom nächstgelegenen Ortsverband aufgenommen.

Sofern die Leistungsfähigkeit dieses OV nicht ausreicht, wird auf GFB Ebene, d.h. aus den Ortsverbänden des Geschäftsführungsbereiches (GFB), die erforderliche Unterstützung beigestellt. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsstelle koordiniert die Beistellung der überörtlichen Verstärkung aus dem GFB, aus den Nachbar-GFBs und ggf. unter Einschaltung der LB-DSt die Bereitstellung überregionaler Fachgruppen.

Erster Einsatz

Der Einsatz des Technischen Zuges (TZ) erfolgt in der Regel nicht als geschlossene Einheit, sondern in einer Zusammensetzung und Stärke nach Bedarf. Die einzelnen Gruppen können einsatztaktisch / -technisch weitgehend eigenständig und aufgabenorientiert eingesetzt werden. Sie arbeiten untereinander nach Bedarf bzw. technischen Erfordernissen eng zusammen.

Im Einsatz ist ein Ausrücken der einzelnen Gruppen bereits ab einer Stärke von - / 1 / 3 bis - / 1 / 5 vorgesehen. Die Nachführung von weiterem Personal erfolgt bedarfsgerecht aus dem gesamten Gruppen-Personal (Aktive- / Doppelbesetzung). Der Gruppenführer (GrFü) trifft hierbei eine persönliche Auswahl nach fachlichen Kriterien.

Faktor Zeit

Das THW kommt im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die Feuerwehr. Wegen seiner weitaus geringeren Einsatzhäufigkeit muss es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen wie beispielsweise die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen Atem.

Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potenzial angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.


Einsatzleitung

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr.

Es ist sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an des THW). Formell ist der Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene.

Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Bei grösseren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene anfordern. Stets entsendet das THW einen Fachberater in den Stab oder die Einsatzleitung des Anforderers.

Abrechnung und Kosten

Die Kosten für einen Einsatz stehen in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Damit ist z.B. für eine anfordernde Feuerwehr der Einsatz des THW nicht teurer wie der Einsatz einer zusätzlichen Löscheinheit, mit dem Unterschied das die Spezialfähigkeiten des THW genutzt und so eigene Kräfte für den eigendlichen Brandeinsatz  genutzt werden können. In vielen Einsatzfällen werden andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig. Dann kann die anfordernde Stelle die Kostenerstattungsansprüche an das THW abtreten und das THW macht diese dann beim Begünstigten geltend. (§ 5 Abs. 4 THW-Abrechnungsverordnung). Damit entfällt für den Anforderer der Verwaltungsaufwand für den Einsatz des THW und das Vorstrecken der einsatzkosten.