Die Verwaltung des Ortsverbandes

Dem OV-Stab stehen 2 Fahrzeuge zur Verfügung

Der OV-Stab eines Ortsverbandes bildet die Behördenstruktur des THW. Er ist Zuständig für die Verbindung zu den anfordernden Bedarfsträgern, sowie für die Verwaltung des Ortsverbandes und den Inneren Dienst. Der OV-Stab hält den Einsatzkräften den Rücken für Ihre Einsätze frei. Er wird vom stellvertretenden Ortsbeauftragten geleitet.


Dem OV-Stab gehören folgende Funktionen an:

 

Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB)

Der stellvertretende Ortsbeauftragter ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. 

Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes und für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einatzaufgaben.

Ausbildungsbeauftragter (AB)

Der Ausbildungsbeauftragter unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er stellt den Ausbildungsbedarf im Ortsverband fest und schlägt dem Ortsbeauftragten in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor. 

Er koordiniert und überwacht die Basis- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben. Bei Einsätzen und Übungen kann er auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs-/ Koordinierungsstellen wahrnehmen.

Verwaltungshelfer (VwHe)

Der Verwaltungshelfer ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.

 

Er unterstützt Ortsbeauftragten, OV-Stab und Einheitsführer bei administrativen Aufgaben. Insbesondere:

  • Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
  • Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
  • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik

Helfersprecher (Hsp)

Der/die Helfersprecher/in und sein Vertreter vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem OB (§ 25 (1) Helferrichtlinie).

Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher/in wenden. Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher/in entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm/ihr ansonsten obliegenden Aufgaben.


Der/die Helfersprecher/in wirkt insbesondere mit bei der

  • Berufung und Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern
  • Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
  • Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen,

 

Der/die Helfersprecher/in kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen. Der/die Helfersprecher/in wird durch seinen/ihren Stellvertreter/in bei seiner Arbeit unterstützt. 


Zur Zeit steht euch

  • Kathi Grunau (Helfersprecherin)
  • Pascal Schneider (stv. Helfersprecher)

 

für alle Anfragen zur Verfügung, natürlich auch per E-Mail: hsp(at)thw-gladbeck-dorsten.de

Jugendbetreuer (JB)

Der Jugendbetreuer ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/Innen des Ortsverbands zuständig. Er ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THWJugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugend-

gruppenleiter zusammen. Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH)

Der Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und –reaktivierung des Ortsverbandes zuständig. Er unterstützt den Ortsverbandes bei allen öffentlichkeitswirksamen

Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Helfer-, Junghelferwerbung
  • Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen
    für organisationsinterne und externe Medien.

Schirrmeister (SM)

Der Schirrmeister ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des Ortsverbandes mit verantwortlich. Er arbeitet dabei eng mit den Sachkundigen, dem Log-Material-Trupp und der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er

Logistik-Material-Aufgaben (Log-M) im Ortsverband. Der Schirrmeister ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Logistik-Verpflegungstrupp und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.

Koch (Koch)

Der Koch stellt die Versorgung des Ortsverbandes mit Verpflegung und die Betreuung der Helfer sicher. Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im Ortsverband (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten,

Hygieneartikel u.a.m.). Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen.

Fachberater (FaBe)

Der Fachberater vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen von Anforderern / Bedarfsträgern. Er berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW Einheiten für den konkreten Einsatzbedarf. In Führungsstäben sollte er

ständiges Mitglied sein, bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben kann der Fachberater vom Leiter angefordert und eingesetzt werden.

© 2008 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Gladbeck / Dorsten, Stand:  14.12.2011

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