Der Ortsbeauftragte für Gladbeck/Dorsten

Die Leitung eines Ortsverbandes liegt in den Händen des Ortsbeauftragten (OB). Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient er sich des OV-Stabes. Er wird durch den stellvertretenden Ortsbeauftragen vertreten.

Aufgaben und Funktionen:

  • Der OB leitet den OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Er ist für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft seiner Einheiten verantwortlich.
  • Er repräsentiert den Ortsverband gegenüber Dritten
  • Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer.
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Peter Boll

Ortsbeauftragter
Fachberater
Bereichsausbilder Sprechfunk

Tel.:(02043) 9483-10
Mob.:(0173) 2983606
Fax.:(02043) 9483-11
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Helmut Haarmann

stv. Ortsbeauftragter
Fachberater

Tel.:(02043) 9483-10
Mob.:(0163) 3483102
Fax.:(02043) 9483-11
© 2008 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Gladbeck / Dorsten, Stand:  14.01.2009

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