Fachgruppe Infrastruktur

Wenn am Einsatzort Gefahr durch Elektrizität, Wasser oder Gas besteht oder nach einem Schadenfall Versorgungsleitungen schnell provisorisch instand gesetzt werden müssen, kommt die Fachgruppe Infrastruktur zum Einsatz.

Aufgaben und Ausstattung

Die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) arbeitet im Rettungseinsatz eng mit den Bergungsgruppen zusammen, sichert deren Arbeiten vor Gefahren durch Strom oder Wasser und organisiert die Energieversorgung für eingesetzte Einheiten an der Einsatzstelle. Mit dem 50-kVA-Generator  der Bergungsgruppe2 kann sie eine temporäre Stromversorgung von Schadensstellen, lebenswichtigen Anlagen oder Einrichtungen betreiben. 

Die FGr I ist für die Ebene der Haus- / Gebäudeanschlüsse zuständig. Das heißt, sie ist ausgerüstet, um in Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Leitungsdimensionen tätig zu werden, wie sie ab dem Übergabepunkt der Versorgungsunternehmen zu und in Gebäuden vorkommen. Höhere Anforderungen in Netzen, Fernleitungen etc. werden von den Fachgruppen Elektroversorgung, Trinkwasseraufbereitung, Wasserschaden/Pumpen und Ölschaden abgedeckt.

Die Aufgaben im Einzelnen

  • Erkundet im Rahmen ihrer Aufgaben Schadengebiete, stellt Schäden fest, informiert und berät Einheitsführer/Einsatzleiter auf dem Gebiet der Infrastruktur.
  • Sichert im Bereich der Haus - und Gebäudetechnik:
    • Elektroleitungen, durch Prüfen und Freischalten der Leitungen
    • Gasleitungen, durch Prüfen und ggf. Absperren
    • Wasserleitungen, durch Prüfen und Absperren der Wasserleitungen
    • Abwasserleitungen, durch Prüfen, Absperren und Ableiten bzw.
  • Abpumpen von Abwasser
    • Ölschäden kleineren Umfanges im Rahmen ihrer vorhandenen Ausstattung.
  • Grenzt im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik Störungen ein und beseitigt diese:
    • an Elektroleitungen und Elektroverbrauchseinrichtungen
    • an Gasverteilungs- und Verbrauchseinrichtungen
    • an Wasserverteilungs-, Förder- und Verbrauchseinrichtungen
    • an Abwasser- und Heizungssystemen.
  • Trägt zur behelfsmäßigen Aufrechterhaltung der Funktion lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen bei:
  • - richtet Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Betreuungsstellen, Bereitstellungsräumen und öffentlichen Einrichtungen ein
  • - versorgt Einrichtungen und Einheiten des THW und Dritter mit Strom aus mobilen Stromerzeugern der 2. B-Gruppe und errichtet Unterverteilsysteme zusammen mit der FGr E
    • stellt Anschlüsse an vorhanden Elektroversorgungseinrichtungen her
    • errichtet und betreibt temporäre Flüssiggasanlagen (z.B. zum Kochen und Heizen)
    • verlegt und montiert Hausanschlussleitungen
    • wirkt ggf. beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit.
  • Unterstützt technisch und personell Ver- und Entsorgungsunternehmen.
  • Im Auslandseinsatz können alle vorgenannten Aufgaben übernommen werden. 
© 2008 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Gladbeck / Dorsten, Stand:  14.01.2009

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