
Die wohl größte Stärke des THW ist sein modularer und systematischer Aufbau. Alle THW-Einheiten, -Teileinheiten und -Einrichtungen sind auf die Wahrnehmung der drei gleichwertigen gesetzlichen Aufgaben des THW (§ 1 Abs. 2 THW-HelfRG) ausgerichtet:
Das THW-Einsatzkonzept sieht vor: Die Anforderungen eines Bedarfsträgers an das THW aufgrund eines Schadenereignisses werden unmittelbar vom nächstgelegenen Ortsverband aufgenommen. Sofern die Leistungsfähigkeit dieses OV nicht ausreicht, wird auf GFBEbene, d.h. aus den OV des GFB, die erforderliche Unterstützung beigestellt.
Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsstelle koordiniert die Beistellung der überörtlichen Verstärkung aus dem GFB, aus den Nachbar-GFB und ggf. unter Einschaltung der LB-DSt die Bereitstellung überregionaler Fachgruppen. Das THW entsendet (nach Absprache) stets einen Fachberater als Ansprechpartner in die Einsatzleitung des Bedarfsträgers. Damit kann das THW Schadenereignissen angepasst und aufgabenorientiert begegnen.
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